Einsatzbereiche
Das 2001 geschaffene Berufsbild kombiniert die kaufmännische Qualifikation mit den Erfordernissen der Veranstaltungs-, Freizeit- und Ausstellungsbranche.
Einsatzgebiete sind z.B.
- Messegesellschaften,
- Event- und Werbeagenturen
- Theater- und Konzertveranstalter
- Sportveranstalter
- Fernseh- und Rundfunksender
- Tourismus- und Hotelgewerbe
… und viele weitere.
Aufgabenbereiche
In der Praxis gibt es eine Vielzahl interessanter Aufgaben und Arbeitsbereiche:
- Planung und Organisation von Veranstaltungen
- Personalbeschaffung und -auswahl
- Einholen von Angeboten, Kalkulation
- Veranstaltungs-Marketing
- Kartenverkauf
- Abrechnung, Provisionsermittlung
… und viele andere.
Lehrgangsinhalte
Die Ausbildungsinhalte richten sich nach dem bundeseinheitlichen Ausbildungsrahmenplan dieses Berufsbildes. Inklusive ist ein Betriebspraktikum in einem ausbildungsberechtigten Unternehmen.
Kernqualifikationen
- Kaufmännische Grundlagen
- Marketing und Verkauf
- Buchhaltung und Kostenrechnung
- Personalwirtschaft, Warenwirtschaft
- Geschäftsprozesse in Dienstleistungsunternehmen
Fachqualifikationen
- Projekt- und Qualitätsmanagement
- Kommunikationstechnik
- Spezielles Rechnungswesen
- Controlling
- Veranstaltungstechnik
Am Ende der Umschulung legen Sie eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ab.
Die Umschulung zum*zur Veranstaltungskaufmann*frau wird in der Regel dual durchgeführt.
Die theoretische Ausbildung findet bei der DAA statt, den fachpraktischen Teil absolvieren Sie in einem Betriebspraktikum bei einem ausbildungsberechtigten Unternehmen. Sie werden in der DAA von erfahrenen Fachdozenten unterrichtet, Fach- und Spezialisierungsunterricht wechseln sich mit individuell begleiteten Lernphasen ab.
Während der Umschulung erhalten Sie ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Coaching und Bewerbungstraining. Vor den Abschlussprüfungen unterstützen wir Sie mit einer intensiven Prüfungsvorbereitung.
Dauer und Förderung
Die Dauer der Umschulung beträgt:
Vollzeit: 24 Monate
Teilzeit: 36 Monate
Starttermine zum 01.02. & 01.08. – ein verspäteter Einstig bis zu 4 Wochen ist nach Absprache möglich. Sprechen Sie uns an!
Förderungsmöglichkeiten:
Eine Übernahme der Kosten durch die nachstehenden aufgeführten Kostenträger ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzung möglich:
- Bundesagentur für Arbeit
- Jobcenter
- Berufsgenossenschaften
- Rentenversicherung
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Privatzahler*innen beraten wir gerne zu ihren Finanzierungsmöglichkeiten und / oder erstellen auf Wunsch einen individuellen Ratenzahlungsplan.