Ganzheitlich beschäftigungsbegleitende Betreuung
Die „Ganzheitlich beschäftigungsbegleitende Betreuung“ kommt den Teilnehmenden zugute, die im Rahmen des Teilhabechancengesetzes nach § 16e und §16 i SGB II in Beschäftigung begleitet, betreut und stabilisiert werden sollen.
Unsere Aufgabe besteht darin, die Teilnehmenden während der Zeit ihrer geförderten Beschäftigung über einen bestimmten Zeitraum zu beraten, zu betreuen und zu begleiten. Ziel ist ein gutes Übergangsmanagement in eine ungeförderte Beschäftigung. Zur Nachhaltigkeit dieser Maßnahme erfolgt bei Bedarf eine Nachbetreuung.
Als erster Ansprechpartner*in für alle Fragen und Bedarfe von Teilnehmenden, Bedarfsträgern, der Unternehmen und weiterer relevanter Akteure sind wir stets bereit, diese zu beantworten, zu bearbeiten und auch Gespräche zu moderieren
Unser Handeln bezieht sich immer und in allem auf einen reibungslosen Verlauf der geförderten Beschäftigung unserer Teilnehmenden, um ihnen einen erfolgreichen Übergang in eine ungeförderte Beschäftigung zu ermöglichen.