Einsatzbereiche
Jedes Unternehmen beschäftig Personal und benötigt daher auch kompetente Mitarbeiter*innen die sich um alle Belange des Personals kümmern. Daher sind sie in allen Branchen gefragt, z.B.
Einsatzorte sind zum Beispiel:
- Personaldienstleistungen
- Bau
- Pharmazie
- Finanzdienstleistungen
- Handel
- IT
- Transport
- öffentliche Verwaltung
... und viele weitere.
Aufgabenbereiche
In der Praxis gibt es eine Vielzahl interessanter Aufgaben und Arbeitsbereiche:
- Personalbeschaffung
- Auftragsakquise
- Kund*innen- und Personalberatung
- Personalentwicklung
- Personalplanung und -disposition
... und viele andere.
Lehrangsinhalte
Die Ausbildungsinhalte richten sich nach dem bundeseinheitlichen Ausbildungsrahmenplan dieses Berufsbildes. Inklusive ist ein Betriebspraktikum in einem ausbildungsberechtigten Unternehmen.
Kernqualifikationen
- Kommunikation und Kooperation
- Kaufmännische Grundlagen
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Arbeitsgestaltung
- Anwenden einer Fremdsprache
Fachqualifikationen
- Personalgewinnung
- Personaleinsatz
- Berufsfelderschließung
- Auftragsakquisition und Auftragsdurchführung, Marketing
- Berufsbezogene Rechtsanwendungen
Am Ende der Umschulung legen Sie eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ab.
Die Umschulung zum*zur Personaldienstleistungskaufmann*frau wird in der Regel dual durchgeführt.
Die theoretische Ausbildung findet bei der DAA statt, den fachpraktischen Teil absolvieren Sie in einem Betriebspraktikum bei einem ausbildungsberechtigten Unternehmen. Sie werden in der DAA von erfahrenen Fachdozenten unterrichtet, Fach- und Spezialisierungsunterricht wechseln sich mit individuell begleiteten Lernphasen ab.
Während der Umschulung erhalten Sie ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Coaching und Bewerbungstraining. Vor den Abschlussprüfungen unterstützen wir Sie mit einer intensiven Prüfungsvorbereitung.
Dauer und Förderung
Die Dauer der Umschulung beträgt:
Vollzeit: 24 Monate
Teilzeit: 36 Monate
Starttermine zum 01.02. & 01.08. – ein verspäteter Einstig bis zu 4 Wochen ist nach Absprache möglich. Sprechen Sie uns an!
Förderungsmöglichkeiten:
Eine Übernahme der Kosten durch die nachstehenden aufgeführten Kostenträger ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzung möglich:
- Bundesagentur für Arbeit
- Jobcenter
- Berufsgenossenschaften
- Rentenversicherung
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Privatzahler*innen beraten wir gerne zu ihren Finanzierungsmöglichkeiten und / oder erstellen auf Wunsch einen individuellen Ratenzahlungsplan.