Fortbildung für Betreuungskräfte §53b SGB XI
Das Pflegeversicherungsgesetz fordert die jährliche Fortbildung für alle bereits qualifizierten Bereuungskräfte nach §53b SGB XI mit einem Mindestumfang von insgesamt 16 Unterrichtsstunden.
Die Teilnahme an diesem Kurs berechtigt Sie weiterhin in der Seniorenbetreuung tätig zu sein. Die Inhalte vertiefen die oben genannten Richtlinien der Grundqualifikation und frischt Ihr Wissen mit zusätzlichen und aktuellen Informationen auf.
Beginntermine: auf Anfrage
Dauer: 2 Tage