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Die Ausbildung zum*zur Logopäd*in dauert 3 Jahre und wird in Vollzeit absolviert. Die Ausbildungsdauer ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Kernunterrichtszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 16:45 Uhr und am Freitag von 8:30 bis 12:45 Uhr. An den Praxistagen (Mo + Do) besteht z.T. Anwesenheitspflicht bis 17:15 Uhr.
Während der Ausbildung sind 1 Woche Osterferien, 4 Wochen Sommerferien und 1-2 Wochen Weihnachtsferien vorgesehen. Die Sommerferien orientieren sich dabei an den niedersächsischen Schulferien.
Eine Verkürzung der Ausbildung ist nur in Ausnahmefällen möglich, da die Ausbildungsdauer von drei Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Entscheidung hierüber fällt die Landesschulbehörde in Hannover.
Nein, es gibt keine festen Bewerbungszeiträume oder -fristen. Wir nehmen jederzeit gerne vollständige schriftliche Bewerbungen entgegen. Sie erhalten nach Einreichen der schriftlichen Bewerbungsunterlagen zeitnah eine Einladung zum Bewerberverfahren.
Logopäd*innen sind Stimm-, Sprach- und Sprechvorbild für ihre Patienten und tragen als Therapeut*innen eine hohe Verantwortung. Deshalb wird durch ein Bewerberverfahren neben den formalen Voraussetzungen auch die persönliche, stimmliche, sprachliche und artikulatorische Eignung für die Ausübung des Berufs hinterfragt. Das Bewerberverfahren beinhaltet ein Gespräch über die Ausbildungsmotivation, eine logopädische Untersuchung sowie ein Überprüfung der schriftsprachlichen Kompetenzen. Das Verfahren nimmt ca. einen Vormittag in Anspruch und wird von den Lehrlogopäd*innen der Lehranstalt für Logopädie durchgeführt.
Das phoniatrische Gutachten sollte Auskunft darüber geben, ob der Stimmapparat (der Kehlkopf mit den Stimmlippen) organisch gesund ist und einwandfrei funktioniert und ob das Hörvermögen im Normalbereich liegt. Ein Phoniater oder HNO-Arzt untersucht dafür den Kehlkopf mit einem Laryngoskop oder Stroboskop und fertig ein Tonschwellenaudiogramm an.
Wenn Sie Deutsch als Zweitsprache gelernt haben und mündlich sowie schriftlich einwandfrei beherrschen, steht einer Ausbildung zum*zur Logopäd*in nichts im Wege. Im Gegenteil: Als mehrsprachige*r Logopäd*in sind Sie bei Patienten mit derselben Muttersprache im Vorteil, d.h. Sie haben besonders gute Job-Voraussetzungen.
Die Ausbildungskurse umfassen in der Regel 16 Schüler*innen. Wir starten in jedem Jahr mit 1 neuen Kurs, so dass insgesamt 3 Kurse an der Lehranstalt für Logopädie parallel laufen.
Ja! Wenn Sie sich für eine Ausbildung an der Lehranstalt für Logopädie in Osnabrück interessieren, können Sie sich, sobald uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen, gerne für einen Hospitationstag anmelden und am Unterricht teilnehmen. Bei dieser Gelegenheit lernen Sie Dozent*innen und Schüler*innen kennen und gewinnen einen Eindruck von der Atmosphäre der Schule. Bei Interesse wenden Sie sich bitte per Email an katharina.barth[at]daa.de. Darüber hinaus bietet die Lehranstalt regelmäßig Informationsabende an.
Die dreijährige Ausbildung beinhaltet 4 externe Praktika mit einer Dauer von jeweils 5-7 Wochen. Das erste reine Hospitationspraktikum findet sowohl im Kindergarten als auch in Pflegeeinrichtungen statt. Die weiteren Praktika haben unterschiedliche logopädische Schwerpunkte und können in logopädischen Praxen, Kliniken oder sonderpädagogischen Einrichtungen durchgeführt werden. Hier steht zunehmend die Durchführung eigener Therapien im Vordergrund. Die Lehranstalt für Logopädie unterstützt die Schüler*innen bei der Suche nach geeigneten Praktikumsstellen.
Ein Praktikum an der Lehranstalt für Logopädie zu absolvieren ist nicht möglich. Interessierte sind jedoch herzlich eingeladen einen unserer Hospitationstage zu nutzen. Zur Terminvereinbarung nehmen Sie gern telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns auf.
Der Bedarf an logopädischer Therapie ist nach wie vor hoch. Die Chancen auf einen Arbeitsplatz sind gut bis sehr gut. Sie hängen von der Art der Arbeitsstelle (logopädische Praxis, Klinik, etc.), der Dichte der logopädischen Versorgung sowie von den aktuellen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen (z.B. Verordnungen logopädischer Leistungen durch die Ärzte) ab.
Ein*e Logopäd*in verdient bei einer vollen Stelle als Berufseinsteiger ca. 2700-3000,-€ brutto im Monat. Nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) erfolgt eine Eingruppierung in Gehaltsgruppe 7. Das Gehalt kann durch Angebote außerhalb der Krankenkassen-Leistungen, wie beispielsweise Stimm-Coaching, Beratungs- oder Vortragstätigkeit, Fortbildungen oder Seminare erhöht werden. In den Bereichen Lehre oder Wissenschaft sind höhere Gehälter möglich. Auch die Tätigkeit in der eigenen Praxis ermöglicht, je nach Anzahl der abgerechneten Therapien, ein höheres Gehalt.
Ein akademischer Abschluss (Bachelor oder Master) führt in der praktischen Tätigkeit am Patienten leider nicht zu einem höheren Gehalt, eröffnet aber mehr berufliche Felder, wie z.B. Lehr, Leitungspositionen oder Wissenschaft. In der praktischen Tätigkeit ist es von zunehmender Bedeutung evidenzbasiert zu arbeiten, d.h. die Wirksamkeit der logopädischen Behandlung nachzuweisen. Diese Kompetenzen werden u.a. in Studiengängen vermittelt und ermöglichen ein wissenschaftlich fundiertes Arbeiten am Patienten.
Am 14.01.2020 wurde die Niedersächsische Verordnung zur Förderung von Schulen in freier Trägerschaft für Gesundheitsfachberufe sowie für Atem-, Sprech- und Stimmlehrerinnen
und Atem-, Sprech- und Stimmlehrer (NGesFBFöVO) veröffentlicht.
Für alle Schüler/innen, die ab dem 01.08.2019 eine Ausbildung im Bereich der Logopädie begonnen haben, bedeutet dies, dass wir als Träger einen Antrag auf die Übernahme der Schulgeldes beim Land Niedersachsen stellen.
Viele unserer Schüler*innen jobben neben der Ausbildung. In geringem Maße ist dies möglich, darf jedoch nicht die Anwesenheitszeiten an der Lehranstalt einschränken. Wir empfehlen daher, den Nebentätigkeiten bevorzugt am Wochenende nachzugehen.
Um die Ausbildung zu finanzieren, gibt es private und öffentliche Möglichkeiten. Nähere Informationen finden Sie unter "Kosten und Finanzierung".
Unsere Lehranstalt ist förderungsfähig im Sinne des BaföG. Wenn die individuellen Voraussetzungen (z. B. nicht älter als 30 Jahre bei Ausbildungsbeginn) vorhanden sind, kann Schüler-BaföG beantragt werden. Bei häuslicher Unterbringung beträgt der Höchstsatz aktuell 216,-€, bei nicht häuslicher Unterbringung 465,-€ pro Monat während der gesamten Ausbildung. Dieses Schüler-BaföG ist ein Zuschuss und muss nach der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden. Informationen unter: www.das-neue-bafoeg.de
Seit 2023 fördert die Agentur für Arbeit wieder Umschulungen im Gesundheitswesen. Auch Reha-Maßnahmen können über die Agentur für Arbeit, den Bund Deutsche Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaften finanziert werden. Bitte sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem / Ihrer Arbeitsvermittler*in oder Reha-Berater*in, ob Sie die Voraussetzung für eine solche Förderung mitbringen.
Die Lehranstalt für Logopädie verfügt über keine Unterbringungs- oder Wohnmöglichkeiten. Wohnungsgesuche könne in der Schule am "Schwarzen Brett" ausgehängt werden. In jedem Jahr werden WG-Zimmer oder Wohnungen von Examensschüler*innen frei, die dann übernommen werden können. Wohnungsangebote finden sich in der "Neue Osnabrücker Zeitung" oder auf entsprechenden Internetportalen.