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Betreuungskräfte nach §53b SBGXI

Im pflegerischen Berufsalltag ist der Bedarf an qualifiziertem Personal hoch, um professionelle Betreuungsqualität sicherzustellen. Im Zuge der Reform der Pflegeversicherung ist nach dem Einsatz von zusätzlichen Betreuungskräften zunächst bei der ambulanten Betreuung von Demenzkranken nun auch in vollstationären Einrichtungen der Einsatz von zusätzlichen Betreuungskräften vorgesehen.

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