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Finanzierung und Förderung

Allgemeine Informationen

Aus- und Weiterbildung kostet Geld. Es stellt sich deshalb zu Recht die Frage, wie Kurse oder komplette Ausbildungsgänge bezahlt werden sollen. Neben der steuerlichen Geltendmachung gibt es hierzu bundesweite und regionale Förderprogramme, über die man eine Ausbildung oder eine Weiterbildung bezuschussen oder komplett finanzieren kann.

Einen guten Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten erhalten Sie im Artikel "Weiterbildung finanzieren: diese Fördermittel gibts für Wissendurstige" der Stiftung WARENTEST vom 8. August 2018.  

Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung Ihrer Weiterbildung

Folgende Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung Ihrer Weiterbildung haben Sie:

Bürgergeld und Weiterbildungsgeld

Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für Arbeitssuchende. Wenn Sie bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten, haben Sie von nun an einen Anspruch auf das Bürgergeld - ohne, dass Sie dafür neue Anträge stellen müssen. Dabei setzt die Bundesregierung mit dem Bürgergeld stärker auf Bildung und Förderung, statt auf die bloße Arbeitsvermittlung. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen beim Bürgergeld im Vordergrund. 

Mit dem Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat werden gezielt Fortbildungen und abschlussbezogene Weiterbildungen gefördert.

Für mehr Informationen zum Bürgergeld klicken Sie bitte hier

Arbeitgeber*innen-Zuschüsse nach dem SGB II und SGB III

Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie in der Dienststelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt. Bitte bedenken Sie, dass die Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen! Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird die berufliche Eingliederung von arbeitslosen Menschen gefördert. 

  • Den Gutschein können Sie unter anderem für AVGS-geförderte Coachings oder Weiterbildungen einlösen.
  • Die Einlösung des AVGS erfolgt bei einem zugelassenen Bildungsträger Ihrer Wahl - zum Beispiel bei der DAA. Dieser rechnet die Kosten direkt mit dem Kostenträger ab. Für Sie entstehen keine Kosten.

Ob Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines AVGS erfüllen, beantwortet Ihnen Ihr*e Arbeitsvermittler*in oder Berater*in der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. 

Bildungsgutschein/Förderung beruflicher Weiterbildung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Bildungsgutschein erhalten. Lösen Sie diesen bei einem Bildungsträger ein, können Sie kostenlos an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Inwiefern Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen, entscheidet die örtliche Agentur für Arbeit. Wir beraten Sie gern!

Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de

Bildungsprämie

Die Bundesregierung möchte die Bereitschaft ihrer Bürger unterstützen, durch private Investitionen in die berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen. Zu diesem Zwecke führte sie eine "Bildungsprämie" ein. Ein Kostenzuschuss bis zu 500,00 Euro ist möglich.

Ausführliche Informationen zur Bildungsprämie unter www.bildungspraemie.info

Initiative "Zukunftsstarter"

Die Initiative "Zukunftsstarter" der Agentur für Arbeit richtet sich an Personen zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsabschluss und ermöglicht durch Umschulungen, Aus- und Weiterbildungen einen beruflichen Neustart. Die Agentur für Arbeit unterstützt Sie auf dem Weg zu einem anerkannten Berufsabschluss. 

Ausführliche Informationen zur Initiative "Zukunftsstarter" finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/k/zukunftsstarter

Aufstiegs-BAföG

Seit dem 1. August 2016 gilt das aktualisierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), das Bildungswilligen attraktivere Förderbedingungen bietet und damit noch mehr Menschen den Zugang dazu ermöglicht.

Wer sich berufsbegleitend oder auch in Vollzeit neue Karrierechancen erarbeiten möchte, kann das jetzt mit einer erweiterten Förderung und weniger Bürokratie. So kann beispielsweise der Förderantrag direkt online gestellt werden.

Das neue Aufstiegs-BAföG ist attraktiver und insbesondere familienfreundlicher.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Schüler BAföG

Für Schüler an den DAA-Fachschulen im Gesundheitsbereich gilt das vom Einkommen der Eltern abhängige Schüler-BAföG. Das BAföG für Schüler muss nicht zurückgezahlt werden. BAföG kann im Einzelfall auch über das 30. Lebensjahr hinaus gewährt werden.

Weitere Informationen zum BAföG

www.bafoeg-rechner.de

www.das-neue-bafoeg.de

Infoline 0800 | 2 23 63 41 (gebührenfrei)

WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen)

Die Bundesagentur für Arbeit bietet über das Programm WeGebAU insbesondere älteren Beschäftigten und jüngeren Erwerbspersonen ohne Berufsabschluss finanzielle Unterstützung bei der Aufnahme einer qualifizierenden Weiterbildung an, so dass sie den steigenden beruflichen Anforderungen besser gewachsen sind. Der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für den Zeitraum, in dem sich der Arbeitnehmer im Programm WeGebAU qualifiziert.

Wir entwickeln passgenaue Konzepte für Sie. Erkundigen Sie sich bei uns!

Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de

Bildungskredit

Die Bundesregierung bietet den Schülerinnen und Schülern an der DAA-Fachschulen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (bei einer dreijährigen Berufsausbildung: ab dem zweiten Ausbildungsjahr) die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit – auch zusätzlich zum BAföG! – in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden nur Vollzeitausbildungen und Vollzeitstudiengänge. Die Förderung in Höhe von bis zu € 7.200 erfolgt maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres.

Weitere Informationen zum Bildungskredit

www.bildungskredit.de

Infoline 0800 | 2 23 63 41 (gebührenfrei)

Berufsförderungswerk der Bundeswehr

Zeitsoldaten werden nach dem Soldatenversorgungsgesetz durch den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr gefördert. Je nach gesetzlichem Anspruch stehen Soldatinnen und Soldaten während oder nach der Dienstzeit externe Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Dazu zählen u.a. Berufsorientierungsseminare, Sprach- und Computerkurse, (Berufs-) Schulabschlüsse, Aufstiegsfortbildungen und vieles mehr.

Kostenübernahme durch den*die Arbeitgeber*in

Eine Weiterbildung bringt Sie nicht nur beruflich und persönlich weiter - sie lohnt sich auch für Ihre*n Arbeitgeber*in.

Die Fortbildung der eigenen Mitarbeiter*innen sorgt für Zufriedenheit im Job, eine geringe Fluktuationsrate und senkt die Kosten bei der Personalbeschaffung. Viele Arbeitgeber*innen sind daher gerne bereit, in die Fort- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen zu investieren. 

Besprechen Sie Ihre Weiterbildungswünsche mit Ihren Vorgesetzten oder eine*m Ansprechpartner*in für Personalentwicklung. 

Steuererklärung

Ausgaben für berufliche Weiterbildung können Sie als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. So können Sie sich die Kosten Ihrer Weiterbildung ganz oder teilweise vom Finanzamt zurückholen. 

Mehr Informationen finden Sie hier

Ratenzahlung

Möchten Sie die Gebühren für Ihre Fort- oder Weiterbildung in raten zahlen?
Wir erstellen Ihnen einen individuellen Zahlungsplan mit einer Ratenhöhe, die zu Ihren finanziellen Möglichkeiten passt. Alle Fragen dazu beantworten unsere Lernberater in einem persönlichen Gespräch.