Projekt Umwelt und Recycling - PUR
Das Projekt Umwelt und Recycling (PUR) ist eine Übungswerkstatt, in der Sie Ihre beruflichen Fertigkeiten ausbauen oder neue erlernen können. Dabei erhalten Sie Beratung und Unterstützung durch unser pädagogisches Team und entwickeln so berufliche Perspektiven.
Darüber hinaus trägt PUR zum Umwelt- und Landschaftsschutz bei und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl.
Überschrift PUR
Im Projekt Umwelt und Recycling finden Sie verschiedene Arbeitsbereiche:
PUR-Kauf - Möbelkaufhaus
Wir bieten ein soziales Möbelkaufhaus, in dem gespendete Möbel für den Wiederverkauf vorbereitet werden. Die Aufgaben umfassen die Mitarbeit bei der Abholung und Auslieferung von Möbeln, Auf- und Abbau sowie Reparaturen an Möbelstücken, Gestaltung des Verkaufsraumes, Kundenkontakt und Terminierung von Abholungsfahrten, Mitarbeit bei Verkaufsgesprächen.
Elektrorecycling
Im Bereich Elektrorecycling werden Elektroaltgeräte in Wertstoffe zerlegt und damit Rohstoffe zurück in den Wertstoffkreislauf geführt. Die Aufgaben umfassen die Zerlegung der Geräte, Sortierung der Bauteile, Mitarbeit bei der Lagerung und der Transportvorbereitung.
Fahrradwerkstatt
In der Fahrradwerkstatt werden gespendete Fahrräder aufgearbeitet, repariert und sozialen Einrichtungen oder Personen im Leistungsbezug gegen Spende zur Verfügung gestellt. Außerdem werden Upcyclingprodukte aus Fahrradteilen gebaut.
Dauer und Umfang
- Die Beschäftigungsvereinbarung wird in der Regel über maximal 6 Monate geschlossen.
- Der Beschäftigungsumfang beträgt zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche.
- Sie haben einen Anspruch auf 2 Urlaubstage je vollem Beschäftigungsmonat.
An wen richtet sich das Angebot?
Die Übungswerkstatt ist ein Projekt für Kund*innen aus dem SGB II. Sprechend Sie dazu einfach Ihre*n Arbeitsvermittler*in an.
Bei Fragen stehen auch wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Förderung
Für die Mitarbeit im Projekt Umwelt und Recycling erhalten Sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld II/Bürgergeld eine Aufwandspauschale:
- 1,30 € pro geleisteter Stunde
- 1,50 € pro geleisteter Stunde bei Fahrtkostenanspruch